1.1. Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen (im Folgenden: „AVB“) gelten für alle Verträge, auch für Nebenleistungen, Beratungen und Auskünfte, die die Welzhofer GmbH (im Folgenden: „Auftragnehmer“ oder „Verkäufer“) auf Verkäufer-, Lieferanten- und Auftragnehmerseite gegenüber ihren Kunden abschließt. Als Kunden gelten Verbraucher i.S.d. § 13 BGB, Unternehmern i.S.d. § 14 BGB sowie eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder eines öffentlich-rechtlichen Sondervermögens im Sinne von § 310 Abs. 1 Satz 1 BGB.
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
1.2. Für alle Verkaufs- und Liefergeschäfte, auch für Kostenvoranschläge, Nebenleistungen, Beratungen und Auskünfte gelten ausschließlich diese AVB. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen eines K unden finden keine Anwendung, auch wenn der Verkäufer ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Sie werden nur Vertragsinhalt, wenn ihnen der Verkäufer im Einzelfall ausdrücklich zustimmt. Diese AVB gelten auch dann, wenn der Verkäufer in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen AVB abweichender Bedingungen des Kunden die Leistung vorbehaltlos ausführt.
1.3. Diese AVB gelten in ihrer jeweiligen Fassung auch als Rahmenvereinbarung für künftige Verträge über den Verkauf und/ oder die Lieferung beweglicher Sachen mit demselben Kunden, ohne dass ein ausdrücklicher Hinweis auf diese AVB in jedem Einzelfall erfolgen müsste; über Änderungen dieser AVB wird der Verkäufer den Kunden in diesem Fall unverzüglich informieren.
1.4. Im Einzelfall getroffene individuelle Abreden mit dem Kunden haben stets Vorrang vor diesen AVB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung maßgebend. Soweit Rahmenverträge oder Ähnliches bestehen, haben die bestehenden Regelungen Vorrang vor diesen AVB. Diese AVB gelten dann ergänzend.
2.1. Die Angebote des Verkäufers sind unverbindlich und freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet werden. Die zum Angebot dazugehörenden Unterlagen, Angaben und Leistungsbeschreibungen sind branchenübliche Näherungswerte. Die in Anspruch genommenen Leistungen können im Rahmen des Zumutbaren von den Unterlagen, Angaben und Leistungsbeschreibungen geringfügig abweichen, d.h. soweit dies mit den Kundenvorgaben vereinbar oder die Abweichung nur geringfügig ist und hierdurch die Verwendbarkeit der Lieferung oder Leistung zu dem vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigt wird. Ebenfalls zulässig sind zumutbare handelsübliche Abweichungen oder Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, sowie die Ersetzung von Bauteilen durch gleichwertige Teile, soweit sie die Verwendbarkeit der Lieferung oder Leistung zu dem vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen.
2.2. An verbindliche Angebote ist der Verkäufer längstens bis zum Ablauf von vier Wochen nach Absendung des Angebots gebunden.
2.3. Der Käufer ist seinerseits an seine Bestellung 14 Tage gebunden. Der Kaufvertrag kommt nicht bereits mit dem Versand einer Bestellbestätigung sondern mit einer separaten Auftragsbestätigung oder der Lieferung zustande.
2.3. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt, im Falle nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung, nicht oder nur teilweise zu leisten. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von dem Verkäufer zu vertreten ist und dieser mit der gebotenen Sorgfalt ein konkretes Deckungsgeschäft mit dem Zulieferer abgeschlossen hat. Der Verkäufer wird alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um die Ware zu beschaffen. Andernfalls wird die Gegenleistung unverzüglich zurückerstattet. Im Falle der Nichtverfügbarkeit oder der nur teilweisen Verfügbarkeit der Ware wird der Kunde unverzüglich informiert.
3.1. Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, gelten die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Preise inkl. gesetzlicher Umsatzsteuer, Verpackung, bei Exportlieferungen Zoll sowie Gebühren und anderer öffentlicher Abgaben. Für die Ermittlung des Kaufpreises sind die vom Verkäufer festgesetzten Mengen- und Stückzahlen maßgebend.
3.2. Der Kaufpreis ist fällig und zu zahlen innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsstellung und Lieferung bzw. Abnahme der Ware. Der Verkäufer ist berechtigt, eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Er ist nicht verpflichtet, den Auftrag vor Eingang der Vorauszahlung zu erfüllen. Bei Bestellungen von Kunden mit Geschäftssitz im Ausland oder bei begründeten Anhaltspunkten für ein Zahlungsausfallrisiko ist der Verkäufer jedoch, auch im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung, jederzeit berechtigt, eine Lieferung ganz oder teilweise nur gegen Vorkasse durchzuführen. Einen entsprechenden Vorbehalt erklärt der Verkäufer spätestens mit der Auftragsbestätigung. Mit Ablauf vorstehender Zahlungsfrist kommt der Käufer in Verzug.
3.3. Zahlungsanweisungen, Wechsel und Schecks werden nur erfüllungshalber und gegen Erstattung der Spesen angenommen. Gegen Ansprüche des Verkäufers kann der Kunde nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Kunden unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist; ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur geltend machen, wenn es auf Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis beruht und der Anspruch unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
3.4. Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar, dass der Anspruch auf den Kaufpreis durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird (z.B. durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), so ist der Verkäufer nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und – gegebenenfalls nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (§ 321 BGB). Bei Verträgen über die Herstellung unvertretbarer Sachen (Einzelanfertigungen) kann der Verkäufer den Rücktritt sofort erklären; die gesetzlichen Regelungen über die Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberührt.
3.5. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass ihm Rechnungen nach Wahl des Verkäufers auch elektronisch übermittelt werden (§ 14 Abs. 1 S. 7, 8 UStG).
3.6. Soweit Lastschrifteinzug vereinbart wurde, wird der Kunde dem Verkäufer auf Verlangen ein SEPA-Firmenlastschrift-Mandat zur Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren auf gesondertem Formular erteilen.
4.1. Die Lieferung erfolgt gemäß Auftragsbestätigung. Es besteht die Lieferbeschränkung, dass der Verkäufer nur an Kunden liefert, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt (Rechnungsadresse) innerhalb der EU haben (Alternativ: in einem der nachfolgenden Länder haben.
4.2. Gegenüber Unternehmern erfolgt die Lieferung ex works Gessertshausen (Incoterms 2010).
Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware geht gegenüber Verbrauchern auch beim Versendungskauf mit der Übergabe der Ware auf diese über. Bei Unternehmern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Unternehmer über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde mit der Annahme in Verzug ist.
4.3. Höhere Gewalt (unvorhergesehene, vom Verkäufer unverschuldete Umstände und Vorkommnisse, die mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes nicht hätten vermieden werden können, z.B. Arbeitskämpfe, Krieg, Feuer, Transporthindernisse, Rohmaterialmangel, behördliche Maßnahmen) oder Betriebsstörungen, sowohl beim Verkäufer wie bei seinen Lieferanten, die den Verkäufer ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern, den Kaufgegenstand bei Fälligkeit zu liefern, verlängern Liefertermine und -fristen um die Dauer der Behinderung. Führen solche Störungen zu einer Verzögerung von mehr als vier Monaten, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten.
4.4. Die Einhaltung der Liefertermine und Lieferfristen stehen unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Sich abzeichnende Verzögerungen teilt der Verkäufer dem Kunden sobald als möglich mit.
Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so ist der Verkäufer unbeschadet seiner sonstigen Rechte berechtigt, die Produkte auf Gefahr und Kosten des Kunden angemessen einzulagern. Bei Lagerung durch den Verkäufer betragen die Lagerkosten 0,25% des brutto-Verkaufspreises- der zu lagernden Liefergegenstände pro abgelaufene Woche. Die Geltendmachung und der Nachweis weiterer oder geringerer Lagerkosten bleiben vorbehalten.
6.1. Die gelieferten Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen des Verkäufers aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden Eigentum des Verkäufers.
6.2. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum zur Sicherung der dem Verkäufer zustehenden Saldoforderung. Eine Veräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Produkte („Vorbehaltsprodukte“) ist dem Kunden nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr gestattet. Der Kunde ist nicht berechtigt das Eigentum des Verkäufers gefährdende Verfügungen gleich welcher Art zu treffen. Der Kunde tritt schon jetzt die Forderung aus der Weiterveräußerung an den Verkäufer ab; der Verkäufer nimmt diese Abtretung schon jetzt an.
6.3. Veräußert der Kunde die Vorbehaltsprodukte nach Verarbeitung oder Umbildung oder nach Verbindung mit anderen Waren oder zusammen mit anderen Waren, so gilt die Forderungsabtretung nur in Höhe des Teils vereinbart, der dem zwischen dem Verkäufer und dem Kunden vereinbarten Preis zzgl. einer Sicherheitsmarge von 10 % dieses Preises entspricht.
6.4. Der Kunde ist widerruflich (billiges Ermessen des Verkäufers) ermächtigt, die an den Verkäufer abgetretenen Forderungen treuhänderisch für den Verkäufer im eigenen Namen einzuziehen.
6.5. Eine Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsprodukte erfolgt stets für den Verkäufer. Werden die Vorbehaltsprodukte mit anderen Gegenständen verarbeitet, so erwirbt der Verkäufer das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsprodukte zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende neue Sache gilt im Übrigen das gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferten Produkte.
6.6. Werden die Vorbehaltsprodukte mit anderen Gegenständen verbunden, so erwirbt der Verkäufer das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsprodukte zu anderen Gegenständen zum Zeitpunkt der Verbindung. Erfolgt die Verbindung in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Kunde dem Verkäufer anteilsmäßig Miteigentum überträgt. Das so entstandene Miteigentum wird der Kunde für den Verkäufer verwahren.
6.7. Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten die gesamten zu sichernden Forderungen des Verkäufers um mehr als 10 %, so ist der Kunde berechtigt, insoweit Freigabe zu verlangen.
6.8. Bei Lieferungen in andere Rechtsordnungen, in denen die vorstehende Eigentumsvorbehaltsregelung nicht die gleiche Sicherungswirkung hat wie in Deutschland, wird der Kunde alles tun, um dem Verkäufer unverzüglich entsprechende Sicherungsrechte zu bestellen. Der Kunde wird an allen Maßnahmen wie beispielweise Registrierung, Publikation usw. mitwirken, die für die Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit derartiger Sicherheitsrechte notwendig und förderlich sind.
6.9. Auf Verlangen des Verkäufers wird der Kunde die Vorbehaltsprodukte angemessen versichern und die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag an den Verkäufer abzutreten.
7.1. Die Gewährleistung richtet sich – vorbehaltlich nachfolgender Regelungen – nach den gesetzlichen Bestimmungen.
7.2. Unternehmer sind nicht berechtigt, Mängelansprüche wegen eines unwesentlichen Mangels geltend zu machen. Im Falle eines wesentlichen Mangels, entscheidet der Käufer gegenüber Unternehmern über die Art der Nacherfüllung.
7.3. Unternehmer haben die Ware unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen. Die gelieferte Ware gilt als von dem Unternehmer genehmigt, wenn ein Mangel dem Verkäufer nicht im Falle von offensichtlichen Mängeln, Falschlieferungen oder Mengenabweichungen unverzüglich, spätestens innerhalb von 7 Kalendertagen nach Ablieferung der Ware/Leistung schriftlich angezeigt wird. Versteckte Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 7 Werktagen nach deren Feststellung zu rügen. Unterlässt der Unternehmer die rechtzeitige Anzeige, gilt die Ware/Leistung als mangelfrei genehmigt und abgenommen. Es gilt § 377 HGB.
7.4. Verbraucher haben zur Wahrung ihrer Mängelansprüche bei offensichtlichen Mängel, die so offen zu Tage treten, dass diese auch dem nicht fachkundigen Durchschnittskunden ohne besondere Aufmerksamkeit auffallen, diese innerhalb von zwei Wochen ab Lieferung schriftlich anzuzeigen, wobei zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Anzeige genügt. Schadenersatzansprüche des Verbrauchers wegen mangelhafter Lieferung nach Ziffer 8. bleiben hiervon unberührt.
7.5. Nach Erhalt der Mängelanzeige ist dem Verkäufer die Ware/Leistung auf dessen Anforderung hin zur Überprüfung zuzuleiten, soweit dies ohne unverhältnismäßigen Aufwand möglich ist oder der Verkäufer nicht schriftlich einer anderen Vorgehensweise zustimmt. Bei unbegründeter Mängelanzeige trägt der Kunde die Kosten für den dem Verkäufer durch die Überprüfung entstandenen Aufwand.
7.6. Verlangt der Kunde bei begründeter Beanstandung Nacherfüllung, so ist diese auf Beseitigung des Mangels beschränkt. § 439 Abs. 2 BGB bleibt unberührt. Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder eine für die Nacherfüllung vom Kunden schriftlich zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den vereinbarten Preis mindern. Bei einem unerheblichen Mangel besteht jedoch kein Rücktrittsrecht.
7.7. Der Verkäufer kann die Beseitigung von Mängeln oder die Ersatzlieferung verweigern, solange der Kunde seine fälligen Verpflichtungen dem Verkäufer gegenüber nicht erfüllt. Die Geltendmachung der Mängeleinrede und entsprechende Leistungsverweigerungs-/ Zurückbehaltungsrechte des Kunden wegen Mängeln bleiben hiervon unberührt.
7.8. Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn die Ware/Leistung vom Kunden nicht sachgerecht benützt oder ohne Zustimmung mit ungeeigneten (z.B. nicht von uns stammenden oder nicht den Betriebsanleitungen entsprechenden) Teilen verbunden oder in solche eingebaut wird und die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. In jedem Falle hat der Kunde die durch die Änderung entstehenden Mehrkosten der Mängelbeseitigung zu tragen. Ferner ist die Gewährleistung bei bestimmungsgemäßem Verschleiß und bei Fehlern, bedingt durch unsachgemäße Einwirkung, Fehlbedienung und nachlässige Behandlung ausgeschlossen.
7.9. Die Verjährungsfrist für Mängel beträgt gegenüber Unternehmern bei neuen Waren ein Jahr ab Gefahrübergang. Die Verjährung beginnt nicht erneut, wenn gegenüber Unternehmern im Rahmen der Mängelhaftung eine Ersatzlieferung erfolgt. Die Rechte des Unternehmers aus den §§ 478, 479 BGB bleiben hiervon unberührt. Die Verkürzung der Gewährleistungsfrist auf ein Jahr gilt nicht, wenn die Ersatzpflicht auf einen Körper- oder Gesundheitsschaden wegen eines vom Verkäufer zu vertretenen Mangels oder auf grobes Verschulden des Verkäufers oder seines Erfüllungsgehilfen gestützt wird. Unbeschadet dessen haftet der Verkäufer unbeschränkt nach dem Produkthaftungsgesetz.
7.10. Die vorstehenden Beschränkungen der Gewährleistung gelten nicht bei Fehlen einer garantierten Beschaffenheit oder bei arglistigem Verschweigen eines Mangels. Im Übrigen bestimmen sich die Ansprüche des Kunden auf Schadenersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen im Rahmen der Gewährleistung nach Ziffer 8.
8.1. Auf Schadensersatz haftet der Verkäufer – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Verkäufer nur
a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
8.2. Die Haftung ist in jedem Fall auf den Ersatz des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens beschränkt. Schadensersatzansprüche des Kunden, die auf Vertragsstrafen von Vertragspartnern des Kunden zurückgehen, sind für den Verkäufer in keinem Fall vorhersehbar oder vertragstypisch in vorstehendem Sinn.
8.3. Soweit der Schaden durch eine vom Kunden für den betreffenden Schadenssachverhalt abgeschlossene Versicherung gedeckt ist, haftet der Verkäufer nur für etwaig damit verbundene Nachteile des Kunden, z.B. höhere Versicherungsprämien oder Zinsnachteile bis zur Schadensregulierung durch die Versicherung.
8.4. Jegliche Schadensersatzansprüche des Kunden, die gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, unmittelbar oder mittelbar im Zusammenhang mit der Kaufsache und deren Lieferung entstehen, sind im Übrigen ausgeschlossen soweit vorstehend nichts Abweichendes geregelt ist. Der Verkäufer haftet insbesondere nicht für die Folgen einer unsachgemäßen Änderung, Benutzung oder Behandlung des Kaufgegenstandes. 8.5. Die sich aus den vorstehenden Absätzen ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit der Verkäufer einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen hat. Das gleiche gilt für Ansprüche des Käufers nach dem Produkthaftungsgesetz.
9.1. Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche des Käufers aus Sach- und Rechtsmängeln ein Jahr ab Ablieferung. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verjährung mit der Abnahme des Kaufgegenstandes.
9.2. Die vorstehenden Verjährungsfristen gelten nicht für Verjährungsfristen des Produkthaftungsgesetzes. Unberührt bleiben auch die §§ 438 Abs. 1 Nr. 1, Nr. 2, und 438 Abs. 3 BGB. Für Schadenersatzansprüche des Käufers gemäß Ziffer 8. dieser AVB gelten ausschließlich die
Verbraucher, d.h. jede natürliche Person, die den Vertrag zu einem Zweck abschließt, der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (§13 BGB), haben bei Abschluss eines Fernabsatzgeschäfts grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht, über das nach Maßgabe des gesetzlichen Musters nachfolgend unter 10.1 informiert wird. In Ziffer 10.2 sind Ausnahmen zum Widerrufsrecht angegeben. In Ziffer 10.3 befindet sich ein Muster-Widerrufsformular:
10.1. Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen, ohne Angaben von Gründen, diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns:
Welzhofer GmbH
Heimat für Wildvögel
Zur Mühle 8
86473 Schönebach
Telefon +49 (0) 82 84 - 708
Fax +49 (0) 82 84 - 77 630 99
E-Mail: [email protected]
mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung, als die von uns angebotene, günstige Standardlieferung, gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurück zu zahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Ware wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrages unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.
Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.
Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
ENDE DER WIDERRUFSBELEHRUNG
10.2. Ausnahmen des Widerrufsrechts
Das Widerrufsrecht besteht nicht bei
- Verträgen zur Lieferung von Waren, wenn diese nach der Lieferung aufgrund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden.
- Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die individuellen Kundenbedürfnisse zugeschnitten sind.
- Dienstleistungen, wenn der Verkäufer diese vollständig erbracht hat und der Kunde vor der Bestellung zur Kenntnis genommen und ausdrücklich zugestimmt hat, dass der Verkäufer mit der Erbringung der Dienstleistung beginnen kann und der Kunde somit sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung verliert.
10.3. Muster-Widerrufsformular
13.2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist Augsburg, sofern der Kunde Kaufmann i.S.d. HGB ist. Dies soll unabhängig von der Kaufmannseigenschaft auch dann gelten, wenn der Kunde seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt, sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist oder unsere Ansprüche im Wege des Mahnverfahrens geltend gemacht werden. Wir sind auch berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.